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Hier erhalten Sie einen Überblick über meine bisherigen Tätigkeiten. Profil: In meiner bisherigen Tätigkeit habe ich eine vielseitige Berufserfahrung sammeln können. Mein Aufgabengebiet umfasste die eigenverantwortliche Realisierung von Bauprojekten im Industrie-, Gewerbe- und Wohnungsbau (Neubau-, Umbau-, Instandhaltungs-, Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen) - Bedarfsanalyse, Erstellung von Konzepten, Verhandlungen mit Investoren und Behörden, Budgetaufstellung, Planung, Erstellung von Genehmigungsunterlagen, Ausarbeiten von Leistungsverzeichnissen, Angebotsauswertung und Vergabe, Projektsteuerung, Koordinierung der Arbeiten von Ingenieurbüros, Termin- und Kostenkontrolle, Bauleitung (Massivbau, Stahlbau, Heizungs-, Sanitär- und Elektroinstallation, Lüftung, Klimatisierung, Innenausbau, Infrastruktur- und Umweltschutzmaßnahmen), Abnahme und Abrechnung - mit anderen Worten das gesamte Projektmanagement bis zur schlüsselfertigen Objektübergabe. Als Projektleiter führte ich projektbezogene Teams bestehend aus Ingenieuren, Technikern und Handwerkern und trug die Verantwortung für technische Lösungen, Qualität, Kosten und Termine. Ferner gehörte die Erstellung der technischen Unterlagen für die Einheitsbewertung von Immobilien, der Aufbau von bauspezifischen Informationssystemen und die bautechnische Beratung auch zu meinen Aufgaben. als Energieberater und Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz beschäftige ich mich schon lange mit der Verbesserung des Wärme- und Schallschutzes im Gebäudebestand. Im Herbst 2003 habe ich für Haus und Grund Düsseldorf eine Ausstellung zu diesem Thema organisiert. Aussteller waren Fachunternehmen mit Produkten und Dienstleistungen auf diesem Gebiet. Die Ausstellung hat sich regem Interesse erfreut und wurde im Laufe der Monate durch mehrere Informationsveranstaltungen ergänzt, in denen die Mitglieder von Haus und Grund Einzelheiten aus verschiedenen Teilbereichen erfahren konnten (Energieeinsparverordnung, Gebäudepass, Energiepass, Wirtschaftlichkeit, Förderungen, Wärmedämmungen, Fassaden, Dächer, Fenster usw.). Wenn Sie energiesparende oder sonstige Baumaßnahmen planen, sprechen Sie mich bitte an. Ebenfalls biete ich Ihnen Arbeiten an, die mit der Verwaltung und Verwertung von Immobilien zusammenhängen (Aufmaß, Erstellung von Bestandsplänen, Aufteilungspläne, Flächen- und Kubaturberechnungen, Unterlagen für die Einheitsbewertung, Planung, Ausschreibung und Bauleitung für Umbau-, Erweiterungs- und Renovierungsmaßnahmen usw.) Warum Kosten sparen? Damit man weniger Geld ausgibt und das eingesparte Geld an anderer Stelle sinnvoll nutzen kann - das leuchtet jedem sofort ein. Es gibt aber mindestens zwei weitere Gründe: Viele Bauvorhaben werden überhaupt erst durch Kosteneinsparungen realisierbar. Ist das Budget begrenzt, muss bei dessen Überschreitung das Vorhaben aufgegeben werden. Kosten lassen sich aber ganz am Anfang, beim Aufstellen des Konzeptes am einfachsten reduzieren. Ein gründlicher, mehrmals wiederholter Denkprozess bringt oft ungeahnte Lösungen hervor, die mit kleineren Flächen, weniger Aufwand und entsprechend geringeren Kosten das gewünschte Ergebnis erreichen. So wird der Weg für die Umsetzung des Vorhabens frei. Sparen ist umweltfreundlich. Wenn ein Gebäude weniger kostet, wird auch weniger Material verbraucht und weniger Arbeitskraft eingesetzt. Dementsprechend kleiner ist die Menge der benötigten Rohstoffe und der Energiebedarf für Gewinnung und Weiterverarbeitung, niedriger die Umweltbelastung, geringer der Energieverbrauch und die Abfallmenge während der Bauausführung. Wenn Sie sparen, tun Sie also auch der Umwelt etwas Gutes! Alle hier präsentierten Bauvorhaben wurden nach diesen Grundsätzen geplant und realisiert - Sie können also damit rechnen, dass Ihr Vorhaben genauso gründlich und wirtschaftlich geplant und anschließend preiswert und in guter Qualität ausgeführt wird. Und Sie können sicher sein: Ihnen wird beim Sparen geholfen. Leistungen und Fachgebiete Aufmaßarbeiten Erstellen von Bestandsplänen Bedarfsanalyse Kostenschätzung Budgetaufstellung Entwurfsplanung Genehmigungsplanung Bauantrag Ausführungsplanung Detailplanung Ausschreibung Vergabe Koordinierung der Arbeiten von Ingenieurbüros Bauleitung Rohbau Haustechnik Innenausbau Termin- und Kostenkontrolle Abrechnung Gewährleistungsüberwachung Wohnungsbau Industrie und Gewerbe Verwaltungsgebäude Bürogebäude Handel Gastronomie Sport Telekommunikation EDV Gesundheitswesen Laboratorien Schutzraumbau Außenanlagen Straßenbau Leitungsbau Kleinkläranlagen Energieberatung Wärmeschutz Schallschutz Lärmminderung Baulicher Brandschutz Strahlenschutz Altbausanierung Flächenberechnung Kubaturberechnung Aufteilungspläne Pläne und Berechnungen für die Einheitsbewertung Flächenoptimierung Nutzungsoptimierung Bestandsverwaltung Neubau Umbau Erweiterung Dachgeschossausbau Innenarchitektur Bestandsaufnahme Aufmaßarbeiten Bedarfsanalyse Beratung Machbarkeitsstudien Kostenschätzung Budgetaufstellung Entwurfsplanung Bauanträge Nachweis des Wärmeschutzes Nachweis des Schallschutzes Ausführungsplanung Detailplanung Ausschreibung Vergabe Bauleitung Termin- und Kostenkontrolle Abrechnung Gewährleistungsüberwachung Beratung beim Bauen mit dem Generalunternehmer Begleitung von Baumaßnahmen in Eigenregie Beratung in bautechnischen Fragen Sicher ist es Ihnen schon mal passiert, dass Sie die eine oder andere bautechnische oder baurechtliche Frage nicht beantworten konnten, wie z.B.: - - Wie reklamiere ich richtig einen Baumangel? - - Brauche ich für mein Bauvorhaben eine Genehmigung? - - Ist das Angebot des Handwerkers in Ordnung? - - Kann ich eine bestimmte bauliche Änderung durchführen? - - Welche Normen und Gesetze muss ich dabei beachten? - - Warum gibt es in meinem Haus Feuchteschäden? - - Wie kann ich Energiekosten sparen? - - Hat die Immobilie, die ich kaufen möchte, versteckte Mängel? ... und so weiter und so fort. Außerdem haben Sie in Ihrem Gebäudebestand bestimmt einige kleine Baumängel, schlechte Raumverbindungen oder diverse andere Problemstellen, die - obwohl sie stören - oft jahrelang hingenommen werden; meistens weil für die Beseitigung die Zeit fehlt, und wegen Kleinigkeiten lässt man doch nicht gleich den Fachmann kommen... Damit ist jetzt Schluss - wenn auch Sie es wollen! Denn ich biete Ihnen eine einmalige kostenlose Bauberatung vor Ort an: Wenn Sie eine Problemstelle in Ihrem Gebäudebestand haben oder eine Frage klären wollen, bekommen Sie einen kostenfreien und für Sie völlig unverbindlichen Beratungstermin - und natürlich eine Antwort auf Ihre Frage. Machen Sie sich 20 Jahre Erfahrung im Industriebau und Wohnungsbau zunutze und warten Sie nicht länger - Probleme verschwinden nur ganz selten von alleine! Energieberatung Start-Beratung Energiegutachten Wärmebedarfsberechnung Nachweis des Wärmeschutzes nach EnEV Wärmebedarfsausweis Energiepass Beratung über Förderprogramme Energetische Gebäudesanierung Energieoptimierte Neubauplanung Sommerlicher Wärmeschutz Natürliche Klimatisierung Bestätigungen für KfW-Kredite Die seit dem 1. Februar 2002 geltende Energieeinsparverordnung (EnEV) hat die Wärmeschutzverordnung (WschVO) aus dem Jahre 1994 ersetzt. Die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz wurden erhöht und mit den Anforderungen an die Versorgungstechnik zusammengefasst. Außerdem sieht die EnEV zum ersten Mal auch Nachrüstpflichten an bestehenden Gebäuden vor: Alte Heizkessel müssen ausgetauscht, obere Geschossdecken und ungedämmte Leitungen nachträglich wärmegedämmt werden, bei Umbaumaßnahmen ist die Verbesserung der energetischen Qualität von Bauteilen vorgeschrieben. Die Notwendigkeit der energetischen Sanierung von bestehenden Immobilien resultiert aber nicht in erster Linie aus der neuen Energieeinsparverordnung. Vielmehr geht es darum, im Gebäudebestand den Komfort zu erhöhen, Bauschäden (Feuchtigkeit, Schimmelbildung) vorzubeugen, Betriebskosten zu senken (je nach Baualter und Gebäudetyp ist eine Heizkostenreduzierung bis zu 80% möglich). Die Verbesserung des Wärmeschutzes sichert langfristig die Bausubstanz, bei Anlageobjekten werden Leerstände vermieden, Mieteinnahmen auf Dauer gesichert, der Wert der Immobilie steigt. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und die Ingenieurkammer Bau NRW haben deshalb mit Unterstützung des Ministeriums für Städtebau und Wohnen des Landes Nordrhein-Westfalen eine zeitlich befristete Sonderaktion gestartet: Bis zum 31.01.2005 führen Architekten und Ingenieure Energieberatungen zu einem Festpreis von 100 Euro pro Objekt durch. Diese "Start-Beratungen" zeigen die Schwachstellen des Gebäudes auf und liefern erste Informationen darüber, ob und in welchem Maße Energieeinsparungen möglich sind. Nach einer Ortsbesichtigung erhalten Sie eine computerunterstützte Bestandsanalyse Ihrer Immobilie und einen schriftlichen Bericht, der u.a. Vorschläge für energiesparende Maßnahmen sowie Aussagen zu den Kosten und Wirtschaftlichkeit enthält. In einem aufwändigeren Energiegutachten werden nach örtlichen Aufmaßarbeiten und Nachforschungen in alten Bauunterlagen die Bauteile mit ihrem detaillierten Materialaufbau in die Berechnung einbezogen und es wird ein ausführlicher Report erstellt, mit genauen Angaben über: - - Verbesserungsmaßnahmen, in mehreren Varianten; - - Investitions- und Betriebskosten, Einsparungen, Amortisationszeiten; - - aktuelle Förderprogramme. Diese Untersuchung kann zwecks Ortung von Wärmebrücken und Leckagen mit Thermografie-Aufnahmen und einer Luftdichtheitsmessung (Blower-Door-Verfahren) ergänzt werden. Auf Grundlage der gewonnenen Ergebnisse können Sie die notwendigen Entscheidungen treffen und die Ausführungsarbeiten in die Wege leiten. Wenn Sie sich für eine energetische Gebäudesanierung entschlossen haben, kann ich für Sie auch die Planung, Ausschreibung und Bauleitung übernehmen - kompetent und preisgünstig. Vor allem, wenn Sie ohnehin Renovierungen, Modernisierungen oder Umbauarbeiten durchführen möchten, sollten Sie die Chance nutzen, den Wärmeschutz Ihrer Immobilie zu verbessern, denn so erreichen Sie eine hohe Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahmen und können ab sofort auch Ihre laufenden Betriebskosten senken. Energiekosten senken durch Verbesserung des Wärmeschutzes im Gebäudebestand Energieeinsparverordnung (EnEV) Sie gilt seit dem 01.02.2002; hat die Wärmeschutzverordnung (WschVO) 1995 und die Heizanlagenverordnung 1984 ersetzt. Die WSchVO 1995 hat nur den Heizwärmebedarf berücksichtigt Die EnEV berücksichtigt auch: den Energiebedarf für die Warmwasserbereitung die Wärmeverluste des Heizsystems die Verluste bei der Energieerzeugung = Primärenergiebedarf Der Primärenergiebedarf ist jetzt die Bezugsgröße. Neu in der EnEV ist auch, dass die Anforderungen erfüllt werden können: - - entweder durch gute Bausubstanz oder - - gute Anlagentechnik oder - Nutzung erneuerbarer Energien Die EnEV betrifft grundsätzlich den Neubau; aber zum ersten Mal gibt es auch einige Nachrüstpflichten für den Gebäudebestand, unabhängig vom Vorhandensein eines Renovierungsbedarfs (d.h. unbedingte Anforderungen): 1. 1. Heizkessel mit 4 - 400 kW Nennwärmeleistung, vor dem 01.10.1978 eingebaut, müssen bis zum 31.12.2006 erneuert werden (wenn die Abgaswerte eingehalten werden oder der Brenner nach dem 01.11.1996 erneuert wurde, bis zum 31.12.2008); 2. 2. ungedämmte, zugängliche Heizungs- und Warmwasserleitungen und Armaturen in unbeheizten Räumen müssen bis 31.12.2006 gedämmt werden; 3. 3. nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Räume müssen bis zum 31.12.2006 gedämmt werden; der neue U-Wert (früher k-Wert) darf 0,30 W/m²K nicht überschreiten. (Alle 3 Maßnahmen in Ein- und Zweifamilienhäusern, die am 01.02.2002 selbstbewohnt waren, werden Pflicht nur bei Eigentümerwechsel; auch dann erst innerhalb 2 Jahren ab Eigentumsübergang). Bedingte Anforderungen in der EnEV: 1.) Wenn Änderungen, Modernisierungen an folgenden Bauteilen durchgeführt werden: Außenwände, Bekleidungen, Außenputz (wenn Uwand > 0,9 W/m²K), Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster, Außentüren, oberste Geschossdecken, Steildächer, Flachdächer, Wände und Decken gegen unbeheizte Räume oder gegen Erdreich und mehr als 20 % der jeweiligen Bauteilflächen betroffen ist, muss das betroffene Bauteil bestimmte, in der EnEV festgelegte, Wärmedämmwerte einhalten. Das heißt nicht, dass das gesamte Gebäude nach EnEV nachgerüstet werden muss. 2.) Wenn ein Gebäude um mehr als 30 m³ erweitert wird, hat der neue Gebäudeteil der EnEV zu entsprechen . Ausnahmen (von den unbedingten und bedingten Anforderungen): "Soweit bei Baudenkmälern oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz die Erfüllung dieser Verordnung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen und andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen würden, lassen die nach Landesrecht zuständigen Behörden auf Antrag Ausnahmen zu." und auch, wenn: "die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen. Eine unbillige Härte liegt insbesondere vor, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können." Die Ausnahmesituation muss durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz bestätigt werden (§4 EnEV-UVO) Ein anderer wichtiger Termin, der die Heizungsanlagen betrifft: Nach der Kleinfeuerungsanlagenverordnung müssen Heizkessel, die die Abgaswerte nicht einhalten, bis zum 01.11.2004 ausgetauscht werden, sonst Stillegung (auch gegen den Willen des Eigentümers). Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz ( Energiebedarfsausweis, Energiepass, Gebäudepass ) für Neubauten ist der Energiepass jetzt schon Pflicht für Gebäudebestand ist der Energiepass z.Z. nur dann Pflicht, wenn: - - wesentliche Änderungen vorgenommen werden (innerhalb eines Jahres mind. 3 Änderungen nach Anhang 3 EnEV Nr. 1 bis 5 und Austausch des Heizkessels oder Umstellung auf einen anderen Energieträger) oder - das beheizte Gebäudevolumen um mehr als 50 % erweitert wird. Neu: die "Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" (wird bis 04.01.2006 in deutsches Recht umgesetzt) schreibt vor, dass bei Verkauf oder Vermietung der Immobilie (auch einzelner Wohnungen oder Einheiten) ein Energiepass (Energiebedarfsausweis) vorgelegt werden muss. Der Energiepass (Energiebedarfsausweis) dient nur der Information, heißt also nicht, dass das Gebäude nachgerüstet werden muss. Aber diese Richtlinie enthält jetzt schon eine Pflichtmaßnahme: es soll "die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von über 1000m², die einer größeren Renovierung unterzogen werden, an die Mindestanforderungen angepasst werden, sofern dies technisch, funktionell und wirtschaftlich realisierbar ist." Eine "größere Renovierung" liegt vor, wenn: 1.) 1.) die Gesamtkosten der Arbeiten an der Gebäudehülle und/oder den Energieeinrichtungen (Heizung, Warmwasserversorgung, Klimatisierung, Belüftung, Beleuchtung) höher liegen als 25 % des Gebäudewertes (ohne Grundstückswert) oder 2.) 2.) mehr als 25 % der Gebäudehülle einer Renovierung unterzogen wird. Die Mindestanforderungen stehen z.Z. noch nicht fest Ausnahmen können gestattet werden bei Baudenkmälern und offiziell geschützten Gebäuden, wenn die Einhaltung der Anforderungen eine unannehmbare Veränderung ihrer Eigenart oder des äußeren Erscheinungsbildes bedeuten würde. In NRW wird ab Anfang 2004 der Energiepass in einem Modellprojekt getestet. Ziel des Feldversuches ist es, den Energiepass als Prototyp zu testen und optimieren. Die Initiative Energiepass NRW, eine Kampagne der Verbraucher-Zentrale NRW und die dena, die Deutsche Energie Agentur in Berlin, begleiten den Testlauf. Künftig wird es möglich sein, den Energiebedarf eines Gebäudes aus dem Energiepass abzulesen. Im Energiepass wird die Energieeffizienzklasse des Gebäudes angegeben. Gebäudehülle, Heizungsanlage, Lüftung, Warmwasserbereitung und eingesetzte Energieträger - all dies steht im Energiepass. Der Energiepass zertifiziert jedoch nicht nur das Gebäude, sondern zeigt darüber hinaus auch Vorschläge der zukünftigen Modernisierung auf. Gemäß EU-Gebäuderichtlinie wird ab 2006 eine Klassifizierung auch für bestehende Gebäude im Energiepass notwendig und der Energiepass muss im Falle eines Mieter- oder Eigentümerwechsels vorgelegt werden. Ob Mieter oder Käufer, Eigentümer oder Wohnungsunternehmen -jeder profitiert vom Energiepass, denn der Energiepass sorgt für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt. Mit dem Energiepass in den Vertragsunterlagen lassen sich auch leichter Mieter oder Käufer finden - vor allem, wenn der Energiepass gute Werte bescheinigt. Allerdings wirklich hilfreich ist der Energiepass nur, wenn er verlässliche und verständliche Entscheidungskriterien an die Hand gibt und ein hoher Qualitätsstandard für den Energiepass garantiert ist. Schimmelpilzbefall vorbeugen Das Problem wird oft als Folge von energetischen Verbesserungsmaßnahmen dargestellt. Dies trifft nur insofern zu, als Schimmelpilzbefall nach falsch konzipierten oder ausgeführten Maßnahmen auftreten kann. Ursache der Schimmelbildung im renoviertem Altbau ist die Erhöhung der Lufdichtheit durch den Einbau neuer Fenster bei unzureichender Wärmedämmung. Luftfeuchtigkeit (Wasserdampf) ist immer vorhanden: unter 50% relative Luftfeuchtigkeit wird als trocken empfunden, 50 % Luftfeuchtigkeit bei +20°C Raumtemperatur ist ideal, über 75 % Luftfeuchtigkeit: schwül. Kalte Luft kann weniger Wasserdampf speichern als warme Luft. Als Folge bildet sich bei Abkühlung Wasserausfall. Wenn im normal beheizten Raum Bauteil-Oberflächen kalt sind (kritisch: unter +12°C), entsteht Kondenswasser an diesen Flächen + Schimmelbildung (Sporen sind überall in der Luft); auch eine erhöhte Luftfeuchtigkeit (80 %) an der Bauteil-Oberfläche über längere Zeit kann dazu führen. Wegen der Durchfeuchtung sinkt der Wärmedämmwert, d.h. die Wirkung wird weiter verstärkt. Gefährdet sind vor allem Wärmebrücken (Raumecken, Fensterstürze, Fensteranschlüsse). Situation in Altbauten vor der Renovierung: Oberflächen kalt, aber Fenster (evtl. auch Wände) undicht, daher Dauerlüftung vorhanden, Austrocknung möglich, kein Schimmel. Nach der (falsch konzipierten) Renovierung: Wärmedämmung der Wände wird nicht erhöht, Oberflächen bleiben weiterhin kalt; neue Fenster werden eingebaut, mit guter Wärmedämmung, luftdicht schließend; dadurch aber keine Dauerlüftung mehr vorhanden; es kommt zur Tauwasserbildung bzw. Durchfeuchtung, nach kurzer Zeit zum Schimmelbefall. Wenn Sie renovieren wollen: Zuerst Rat vom Sachverständigen einholen, wärmetechnische Berechnung durchführen lassen, erst dann Handwerker bestellen. Richtig konzipiert, geplant und ausgeführt heißt: Gebäude überall gut wärmegedämmt, Oberflächentemperaturen auf der Innenseite von Bauteilen höher als die kritischen Werte; dann keine Durchfeuchtung, kein Schimmel. Lüftungsgewohnheiten trotzdem ändern (regelmäßig lüften), da sonst Luft auch hygienisch nicht i.O. Wenn dies nicht möglich (z.B. weil Bewohner tagsüber nicht da), technische Lösungen, z.B. mechanische Lüftung der einfachen Art (Abluftventilatoren in Bad, WC, kontrollierte Frischluftzufuhr in Zimmern - Schlitze im Fensterrahmen o.ä.), evtl. mit Zeitprogramm. Wirtschaftlichkeit Die Notwendigkeit der energetischen Verbesserung bestehender Immobilien resultiert nicht in erster Linie aus der EnEV, denn unabhängig von jedem Zwang bringt sie Vorteile: 1.) bei selbstgenutztem Eigentum: Heizkostenreduzierung: direkter finanzieller Nutzen (je nach Baualter und Gebäudetyp Reduzierung bis 80 % möglich) 2.) in Anlageobjekten: Investitionen steuerlich absetzbar; evtl. Mieterhöhung; bessere Vermietbarkeit, langfristig gesicherte Mieteinnahmen. ob selbstgenutzt oder vermietet: Komfort wird erhöht; Bauschäden werden vermieden, Bausubstanz wird erhalten; Förderungen können in Anspruch genommen werden; Wert der Immobilie steigt. Natürlich hat die EnEV und die Europäische Gebäuderichtlinie sowie der Energiepass auch Auswirkungen, die über die Pflichtmaßnahmen hinausgehen: 1. 1. Wenn Heizkessel ausgetauscht werden müssen: durch den besseren Wirkungsgrad der Neuanlage wird eine große Energiekosteneinsparung erzielt. Aber sinnvoll ist es, zuerst die Gebäudehülle zu verbessern, denn sonst wird ein zu großer Heizkessel eingebaut (die Leistung muss für den vorhandenen Zustand ausgelegt werden); nach einer späteren Sanierung der Gebäudehülle ist der Kessel überdimensioniert. 2. Wenn der Energiepass für bestehende Gebäude eingeführt wird, wird ein Wettbewerb einsetzen. Immobilien mit hohen Energiekosten und schlechten Werten im Energiepass sind dann schlechter zu vermieten oder zu verkaufen. Deswegen nicht lange warten: - die Baukonjunktur läuft z.Z. schlecht, daher sind die Preise jetzt günstig; - aktuelles Zinsniveau niedrig; - wenn die Fristen nahen, wollen alle zugleich die geforderten Maßnahmen durchführen lassen: Kapazitäts- und Lieferengpässe, Pfusch am Bau; - Begutachtung, Planung, Ausschreibung, Energiepass brauchen auch ihre Zeit. Beispiel: Wenn Heizkessel bis 01.11.2004 erneuerungspflichtig: - im Herbst/Winter 2003/2004: Gutachten, Planung, Ausschreibung; - Frühjahr/Sommer 2004: Ausführungsarbeiten; - Ende Sommer 2004: Heizkessel erneuern; - in 2005 Energiepass ausstellen lassen. Nicht alle Maßnahmen sind gleich wirtschaftlich: viele nur dann, wenn Renovierung sowieso fällig oder Umbauarbeiten geplant; die Wirtschaftlichkeit hängt von der Relation zwischen Baukosten und eingesparten Energiekosten ab. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Energiesparmaßnahmen sind als Investitionskosten nur die Kosten zu berücksichtigen, die der reinen Energieeinsparung zuzurechnen sind, aber nicht die Kosten für Bauunterhaltung und Reparaturen, die ohnehin entstanden wären. Wenn Renovierungen anstehen bzw. Modernisierungen oder Umbauarbeiten geplant sind, sollte man die Chance nutzen, den Wärme- und Schallschutz zu verbessern. Wegen der hohen Lebenserwartung der erneuerten Bauteile ergibt sich diese Chance erst wieder nach 20 oder 40 Jahren. Dann hat man auch für lange Zeit einen Energiepass mit günstigen werten. Technische Maßnahmen Heizung: Austausch des Heizkessels: oft 50 % Energieeinsparung möglich; Dämmung der Heizungs- und Warmwasserleitungen; Regeltechnik: Nachtabsenkung, Außentemperaturfühler vorsehen (wenn bisher noch nicht vorhanden). Gebäudehülle: - - Bodenplatte dämmen: im Altbau nur in Ausnahmefällen möglich; - - Dämmung der Kellerwände von außen, wenn Arbeiten im Außenbereich durchgeführt werden müssen (Leitungsverlegung, Dränage); - - Dämmung der Kellerwände von innen: Wärmedämmung mit Vorsatzschale (z.B. Gipskarton); Vorsicht: Dampfsperre einbauen! - - Wenn im Keller sowohl beheizte als auch unbeheizte Räume vorhanden sind: Trennwände zwischen beheizten und unbeheizten Räumen dämmen (auf der kalten Seite) und ungedämmte Stahltüren durch wärmegedämmte Türen ersetzen; - - Kellerdecken von unten dämmen. - - Außenwände. 1.) Wärmedämmverbundsystem (Thermohaut) auf der Außenseite: Wärmedämmung + Hartschaum (Styropor) oder Mineralwolle + Putz (zweilagig, mit Armierung); 2.) Fassadenbekleidung, hinterlüftet (Wärmedämmung + Luftschicht + Bekleidung aus Faserzementplatten, Schiefer, keramische Platten, Kunststoff, Holz, Naturstein, Metall). Alternativ: Wärmedämmung auf der Innenseite + Verkleidung (z.B. Gipskarton-Platten); Dampfsperre auf der Innenseite der Wärmedämmung vorsehen! Nachteile: Wärmespeicherung schlecht, Wärmebrücken bleiben erhalten (z.B. am Übergang zur Decke), schalltechnische Probleme. Sollte nur in Ausnahmefällen angewandt werden (z.B. bei denkmalgeschützten Fassaden). - Oberste Geschossdecke im Dachboden dämmen: Holzbalkendecken: Vorhandene Füllung mit Wärmedämmung ersetzen oder oberhalb der Decke zusätzliche Wärmedämmung vorsehen; Betondecken: Oberhalb der Decke Wärmedämmschicht (Hartschaum oder Mineralwolle) und ggf. Dielung verlegen. - Dachschrägen: wenn Dachgeschoss bewohnt: Aufsparrendämmung vorsehen, Dachdeckung erneuern; wenn Dachgeschoss nicht bewohnt und Dachdeckung i.O.: Wärmedämmung zwischen (evtl. auch unter den Sparren einbauen). In beiden Fällen: Dampfsperre auf der Innenseite der Wärmedämmung vorsehen! Anschließend Verkleidung mit Ausbauplatten (Maßnahme kann auch als Vorbereitung zum Dachgeschossausbau dienen). - Flachdach: 1.) 1.) Komplettsanierung (alles entfernen und neu aufbauen) oder 2.) 2.) Umkehrdach: vorhandene Abdichtung bleibt (evtl. durch zusätzliche Lage ertüchtigt), Wärmedämmung wird darüber verlegt (nur dafür geeignete Wärmedämm-Materialien verwenden!). Wichtig: Übergänge zw. den einzelnen Bauteilen flächendeckend ausbilden, Wärmebrücken vermeiden! Auskragende Bauteile, soweit möglich, ebenfalls dämmen (ggf. thermisch trennen oder entfernen) - Fensteraustausch (U-Werte der Scheiben heute bis 0,8 W/m²K erhältlich); Fenster außenbündig einsetzen, Fensterlaibung auch dämmen, Wärmedämmung etwas über den Fensterrahmen ziehen (auf ausreichende Breite des Fensterrahmens achten). Evtl. Stufenkonzept für das Haus aufstellen: wenn Renovierung eines Bauteils fällig, im Laufe der Renovierung Wärmedämmung verbessern, Rücksicht auf die nächste Stufe nehmen (Dachüberstand, Fensterbänke usw.). Energieberatung Grundlage für Ausführungsarbeiten soll immer ein schlüssiges, ganzheitliches Konzept sein, das im Rahmen einer Energieberatung aufgestellt werden kann. "Start-Beratung" für 100 € pro Objekt; diese enthält: - - Ortsbesichtigung, Datenerfassung; - - Ermittlung der Schwachstellen des Gebäudes; - - erste Informationen darüber, ob und in welchem Maße Energieeinsparungen möglich sind; - - computerunterstützte Bestandsanalyse des Gebäudes; - - Vorschläge für energiesparende Maßnahmen; - - Aussagen zur Wirtschaftlichkeit (Investitions- und Betriebskosten, Einsparungen, Amortisationszeiten); - - Informationen über Förderprogramme. In einem aufwändigeren Energiegutachten ist der Grad der Genauigkeit höher und es enthält zusätzlich: - - Aufmaßarbeiten; - - Nachforschungen in alten Bauunterlagen; - - die getrennte Erfassung jedes einzelnen Bauteils mit detailliertem Materialaufbau; - - Ausstellung Energiepass (bei Bedarf); - - Ausstellung der Bestätigung für einen KfW-Kredit. Eine Energieberatung kann zwecks Ortung von Wärmebrücken und Leckagen mit Thermografie-Aufnahmen und einer Luftdichtheitsmessung (Blower-Door-Verfahren) ergänzt werden. Förderungen für energiesparende Maßnahmen im Gebäudebestand Rund um das Thema Energieeinsparung, Modernisierung und Sanierung im Wohnungsbau gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen. Um die Orientierung zu erleichtern, erhalten Sie nachfolgend eine aktuelle Übersicht der wichtigsten Förderungen, die Maßnahmen im Altbaubestand betreffen. Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und erfolgen ohne Gewähr. KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau (www.kfw.de) KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm: gefördert: Modernisierung, Instandsetzung, Umbau, Erweiterungen (zinsgünstige Darlehen) KfW-Programm zur CO2-Minderung: gefördert: Verbesserung des Wärmeschutzes, Erneuerung der Heizung, Nutzung erneuerbarer Energien (zinsgünstige Darlehen) KfW CO2-Gebäudesanierungsprogramm: 6 Maßnahmenpakete gefördert: Verbesserung des Wärmeschutzes, Erneuerung der Heizung, Nutzung erneuerbarer Energien (zinsgünstige Darlehen; wenn Niedrigenergiehausniveau im Bestand erreicht: Teilschulderlass) Programm Erneuerbare Energien: gefördert: Biomasseanlagen, Biogasanlagen, Wasserkraftanlagen, geothermische Anlagen (zinsgünstige Darlehen, in bestimmten Fällen Teilschulderlass) Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen (www.mswks.nrw.de) Modernisierungsprogramm (sozialer Wohnungsbau): gefördert: Verbesserung des Wärmeschutzes, Erneuerung der Heizung, Nutzung erneuerbarer Energien (zinslose Darlehen) REN-Programm: gefördert: Nutzung erneuerbarer Energien (Zuschüsse) (Programm für 2003 ausgelaufen, für 2004 stehen die Richtlinien noch nicht fest.) Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (www.bmwi.de) 100.000 Dächer Solarstrom-Programm: Programm Ende 2003 ausgelaufen; in Zukunft wird statt dessen die Vergütung für den Solarstrom angehoben. BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) Förderung erneuerbarer Energien - Marktanreizprogramm: gefördert: u.a. Solarkollektoren, Photovoltaikanlagen, Biomasseanlagen (Zuschüsse) Förderung von Energiesparberatungen für Wohngebäude (wenn Baugenehmigung vor dem 01.01.1984 erteilt) (Zuschüsse) Umweltministerium Nordrhein-Westfalen (www.murl.nrw.de, www.forst.nrw.de) Förderung von Holzheizungen (Zuschüsse) Kommunen, Energieversorgungsunternehmen: Vor Ort anfragen. Einzelheiten zu den Förderprogrammen (Förderbedingungen, Kumulierbarkeit usw.) und zusätzliche Informationen zur Energieeinsparung finden Sie auf den o.g. Internet-Seiten sowie unter : www.aknw.de, www.ea-nrw.de, www.energiefoerderung.info, www.lb.nrw.de, www.rockwool.de, www.architekt-letay.de, www.vz-nrw.de. Report Energieberatung Das nachfolgende Gutachten wurde nach den Richtlinien des Bundes zur Förderung der "Vor-Ort-Beratung" erstellt. Auf Grundlage der Ortsbegehung und der zur Verfügung gestellten Unterlagen wurde eine computergestützte Energiediagnose durchgeführt. Hierzu werden aus den bau- und heizungstechnischen Daten die Energieströme des Gebäudes ermittelt. Die Energieströme setzen sich hierbei aus den Transmissionswärmeverlusten (Wärmedurchgang) der Gebäudehülle, insbesondere Fenster, Außenwände, Geschossdecken und Dachflächen, den Lüftungsverlusten und den Verlusten in der Heizungsanlage (hier nur Verteilernetz innerhalb des Gebäudes) zusammen. Es gibt unterschiedliche Ansätze zur Erstellung einer Energiediagnose von Gebäuden. Die Verfahren unterscheiden sich im Wesentlichen im Grad der Detaillierung und der Einbeziehung des Nutzerverhaltens. In dem vorliegenden Gutachten wurde das Energiekennzahlverfahren nach Hauser/Hausladen verwandt. Einflüsse des Nutzerverhaltens sind bei diesem Verfahren weitgehend ausgeklammert. Dies erlaubt eine Beurteilung der reinen Bausubstanz sowie der Anlagentechnik. Da von einem "Normnutzerverhalten" (+20°C Raumtemperatur) ausgegangen wird, kann es bei einem davon abweichenden tatsächlichen Nutzerverhalten erhebliche Unterschiede in den Verbrauchswerten kommen. Dieses Gutachten soll Ihnen helfen, wirtschaftlich sinnvolle und umweltentlastende Maßnahmen zur Energieeinsparung in Ihrem Hause durchzuführen. Bitte beachten Sie hierbei, dass die im Bericht genannten Kosten Richtwerte darstellen und von den tatsächlichen Verhältnissen abweichen können. Außerdem muss beachtet werden, dass dieses Gutachten keine Planungsleistung darstellt und keine Planung ersetzt. Bei dem vorliegenden Objekt handelt es sich um einen Gebäudekomplex, der sich aus Gebäuden unterschiedlicher Baujahren zusammensetzt, bestehend aus Kellergeschoss (in Teilbereichen), Erdgeschoss, 1. Obergeschoss und 2. Obergeschoss (in Teilbereichen). Die Bezugsfläche ist die nach der Energieinsparverordnung (EnEV) ermittelte Nutzfläche AN = 0,32 Ve (nicht identisch mit der im Gebäude tatsächlich gemessenen Nutzfläche) und dient nur für die Ermittlung von Energiekennzahlen. Das beheizte Volumen Ve wurde gemäß Energieeinsparverordnung unter Verwendung von Außenmaßen ermittelt. Dadurch werden geometrisch bedingte Wärmebrücken (Hausecken etc.) mit berücksichtigt. Im Folgenden werden alle wärmeübertragenden Flächen des Gebäudes mit Einbauzustand, U-Werten (früher k-Werte), Flächen und den Konstruktionsnamen aufgelistet. Die Energieberechnung wurde auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Bauantragsunterlagen, des Wärmeschutznachweises sowie der örtlichen Feststellungen durchgeführt. Mit Hilfe des Computerprogramms wurde eine Energieberechnung über den z.Z. vorhandenen Zustand erstellt. Diese Berechnung ergibt eine CO2-Emission von 17.474,60 kg/a, was einer CO2-Emission von 102,25 kg/m²a entspricht (z.Z. vorhandene Gebäudenutzfläche AN = 170,9 m²). Laut Wärmeschutznachweis beträgt der Heizwärmebedarf Qh im geplanten Zustand 66,99 kWh/m²a. Nach dem Berechnungsverfahren der KfW ergibt dies eine CO2-Emission von 16,74 kg/m²a. Die CO2-Emission wird demnach um 102,25 - 16,74 = 85,51 kg/m²a reduziert. Im Antrag auf Teilschulderlass müssen Sie noch die Erklärung des Antragstellers ausfüllen und unterschreiben. Laut Antrag auf Teilschulderlass muss nach Durchführung der Baumaßnahmen eine Bestätigung des selben Sachverständigen erfolgen, der die Bestätigung vor Durchführung der Maßnahmen unterzeichnet hat. Die Bestätigung nach Durchführung der Maßnahmen kann jedoch nur erfolgen, wenn während der Bauausführung regelmäßige und dokumentierte Kontrollen stattgefunden haben, mindestens beim Einbau der jeweiligen Wärmedämmschichten oder anderer wärmeschutzrelevanten Bauteile. Die Kontrollen sind rechtzeitig anzufordern. Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen wurde mittels des EDV-Programms zur Erstellung einer Gebäudediagnose dynamisch ermittelt. Das heißt, dass Kapitalkosten durch Verzinsung berücksichtigt sind. Ein Vergleich der Amortisationszeit mit der Lebensdauer gibt Aufschluss über die Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme. Die lange Lebensdauer bei der Dämmung von Gebäudebauteilen entspricht im Prinzip der Lebensdauer des Gebäudes. Bei bauphysikalisch richtiger Ausführung trägt die Dämmung u.U. sogar zu einer Erhöhung der Gebäudelebensdauer bei. Dies sollte unabhängig von der Wirtschaftlichkeit in eine Entscheidung mit einbezogen werden. Die Kosten können nur als eine grobe Schätzung angesehen werden und sind im allgemeinen eher pessimistisch, d.h. die Maßnahmen sind u.U. kostengünstiger als angenommen. Wenn Maßnahmen ganz oder teilweise in Eigenleistung durchgeführt werden können, so wirkt sich dies positiv auf die Wirtschaftlichkeit aus. Die dynamische Betrachtung berücksichtigt Energiepreissteigerungen und die Verzinsung des eingesetzten Kapitals. In der Regel ist es jedoch so, dass die Verzinsung für einen privaten Anleger, zumindest langfristig betrachtet, so ist, dass sie praktisch durch die Inflation wieder zu Null wird. Aus diesem Grund ist es durchaus sinnvoll, die Wirtschaftlichkeit lediglich statisch zu betrachten, da dies den tatsächlichen Verhältnissen eines privaten Anlegers wesentlich näher kommt. Wenn Sie die Wirtschaftlichkeit überschlägig selber ermitteln möchten, können Sie dies mittels einer sogenannten statischen Berechnung durchführen. Wenn die Kapitalkosten in der gleichen Größenordnung wie die Energiepreissteigerung liegen, ist der Fehler gegenüber der dynamischen Berechnung gleich Null. Angenommen, Sie wollen eine Maßnahme erst später durchführen und haben ein konkretes Angebot: Investitionskosten 1000,- EUR Energieeinsparung 2500 kWh/a Energiepreis 0,10 EUR/kWh Hieraus ergibt sich eine Heizkostenersparnis = Energieeinsparung x Energiepreis Heizkostenersparnis = 2500 kWh/a x 0,10 EUR/kWh = 250 EUR/a Amortisationstatisch = Investitionskosten/Heizkostenersparnis Amortisationstatisch = 1000,- EUR / 250 EUR/a = 4 Jahre Für die Umrechnung der Energiemengen der verschiedenen Brennstoffarten benutzen Sie bitte folgende Umrechnungsfaktoren: 1 Liter Heizöl 10,0 kWh 1 m³ Erdgas 10,0 kWh 1 Liter Flüssiggas 6,7 kWh 1 kg Koks 8,7 kWh 1 kg Braunkohlebrikett 5,6 kWh 1 Raummeter Holz 1900,0 kWh Die Gefahr einer Klimakatastrophe verstärkt zur Zeit die öffentliche Diskussion um einen umweltverträglichen Energieeinsatz. Hauptverantwortlich für die drohende Klimaveränderung ist das Kohlendioxid. Aber auch andere Gase, wie z.B. unverbrannte Kohlenwasserstoffe, tragen das Ihrige dazu bei. Neben der Gefahr der Klimaveränderung tragen die Emissionen, die durch die Verbrennung fossiler Energiequellen (Kohle, Öl, Gas etc.) verursacht werden, aber auch zu einer Vielzahl von weiteren Umweltbelastungen bei. Das Waldsterben, Atemwegserkrankungen, Schäden an Kulturdenkmälern, um nur eine kleine Auswahl zu nennen, gehören auch dazu. Kohlendioxid (CO2) ist mit etwa 50% am sogenannten Treibhauseffekt beteiligt. CO2 vermindert die Wärmeabstrahlung der Erde in den Weltraum. Dieser Effekt ist in einem bestimmten Umfang erwünscht, wäre ohne ihn doch ein Leben auf der Erde unmöglich. Wird das Gleichgewicht, das sich in Jahrmillionen eingestellt hat, durch eine Erhöhung des CO2-Gehalts der Atmosphäre gestört, kommt es zu einer Aufheizung der Erdatmosphäre, mit unberechenbaren Folgen für alle Lebensbereiche. Die Menge des bei der Verbrennung entstehenden Kohlendioxids hängt von der Kohlenstoffmenge des Brennstoffes pro Energieinhalt ab. Ein Vergleich heute üblicher Energieträger ist der Tabelle 13 zu entnehmen. Bei dem Faktor für elektrischen Strom ist der durchschnittliche Kraftwerksmix der BRD zugrundegelegt. Die Umweltbelastung durch Kohlendioxid kann durch Energieeinsparung, die Verwendung kohlenstoffärmerer Energieträger und die Verwendung regenerativer Energieträger wie Sonne, Wind, Wasser, Biomasse, etc. reduziert werden. Schwefeldioxid (SO2) entsteht bei der Verbrennung von Schwefel oder Schwefelverbindungen, die vielfach als Verunreinigungen im Brennstoff enthalten sind. SO2 bildet in der Atmosphäre Schwefelsäure und wird als Hauptverursacher des sauren Regens (Waldsterben) angesehen. Die mit Abstand höchsten SO2-Emissionen werden durch die Kohlefeuerung, insbesondere Braunkohle, verursacht. Leichtes Heizöl emittiert erheblich weniger SO2 gegenüber Kohle. Diese Emissionen lassen sich durch den Kauf von schwefelarmem Heizöl weiter reduzieren. Die SO2-Emissionen bei Erdgas sind praktisch zu vernachlässigen. Staub entsteht bei der Verbrennung dadurch, dass feste unverbrannte Bestandteile des Brennstoffes oder der Verbrennungsluft, die nicht in die Asche mit eingebunden werden, den Schornstein als Staub verlassen. Je nach Größe der Partikel wird zwischen Grob- und Feinstaub unterschieden. Staubemissionen treten hauptsächlich bei der Kohlefeuerung und in geringem Maße bei der Ölfeuerung auf. Bei der Verbrennung von Erdgas entstehen keine nennenswerten Staubemissionen. Stickoxide (NOx) entstehen bei hohen Temperaturen und sind im wesentlichen von der Feuerungstechnik und weniger vom eingesetzten Brennstoff abhängig. NOx ist wesentlich für das Waldsterben und andere Umweltauswirkungen sowie für Gesundheitsschäden bei Mensch und Tier, z.B. durch die Bildung von Ozon in Zusammenhang mit Sonneneinstrahlung, verantwortlich. Kohlenmonoxid (CO) entsteht bei unvollständiger Verbrennung, vorwiegend bei schlecht arbeitenden Feuerungsanlagen (z.B. infolge mangelnder oder unzureichender Wartung) oder bei unzureichend belüfteten Heizräumen. Durch Verbesserung der Feuerungstechnik an Heizkesseln konnte in den letzten Jahren der Ausstoß von Kohlendioxid und Stickoxid erheblich reduziert werden. Achten Sie bitte deshalb beim Kauf eines neuen Kessels und Brenners darauf, dass diese mit dem Blauen Umweltengel ausgezeichnet sind. Solche Fabrikate zeichnen sich durch besonders niedrige Umweltbelastungen aus. Außerdem sollten Kessel und Pumpen nicht überdimensioniert sein, da dies häufig zu einem Takten der Anlage führen kann. Dies bewirkt, neben einem höheren Verschleiß, dass während der Startphasen die Verbrennung unvollständig und alles andere als schadstoffarm verläuft. Für die Berechnung der Schadstoffemissionen wurden folgende spezifischen Emissionsfaktoren zugrunde gelegt. Bei den Kosten der einzelnen Maßnahmen wurde davon ausgegangen, dass die Maßnahmen von Fachbetrieben durchgeführt werden. Bei einigen Maßnahmen bietet sich eine Durchführung in Eigenleistung jedoch an. Bei der Durchführung der Dämmaßnahmen bzw. bei der Erweiterung des beheizten Bauvolumens um mehr als 30 m³ ist zu beachten, dass diese mindestens gemäß der Energieeinsparverordnung vom 01.02.2002 (EnEV) auszuführen sind. Beim Einbau gut dichtender und gut wärmedämmender Fenster in eine schlecht oder mäßig gedämmte Außenwand kann es zu Feuchte und Schimmelbildung, besonders in kaum beheizten Räumen, wie Schlafzimmern, kommen. Sie sollen daher auf ein entsprechendes Lüftungsverhalten achten. Bei schlecht oder mäßig gedämmtem Mauerwerk ist die Fenstererneuerung im Zusammenhang mit einer Außenwanddämmung optimal. Die Fenster vor der Anbringung der Außendämmung erneuern und so einsetzen, dass sie bündig mit der Außenwand sitzen. Anschließend die Außendämmung über den Fensterrahmen ziehen. Anbringung von Fensterdichtungen Gerade bei älteren Fenster ergeben sich häufig Undichtigkeiten zwischen Fenster und Fensterrahmen, weil die Dichtungen entweder nicht ausreichend sind oder oft auch komplett fehlen. Einfache Dichtungsbänder aus dem Baumarkt können schnell in Eigenleistung angebracht werden und reduzieren Lüftungswärmeverluste. Abdichtung der Fenster Der Fensterrahmen "arbeitet" im Mauerwerk. Hierdurch entstehen kleine Fugen zwischen Mauerwerk und Rahmen. Außerdem werden die Rahmen häufig nicht fachgerecht eingesetzt und abgedichtet. Um so wichtiger ist es, die Rahmen gegen das Mauerwerk dauerelastisch auszuspritzen und so dauerhaft zu dichten. Dämmung der Decke zwischen 1. OG und 2. OG: Diese Maßnahme reduziert den Energieverbrauch insgesamt zwar nicht, senkt aber den Heizenergieverbrauch der Wohnungen im 2. OG, da die Wärmeverluste von oben nach unten gesenkt werden. Die Wärmedämmung wird auf der Unterseite der Decke eingebaut und durch eine abgehängte Decke (z.B. aus Gipskartonplatten) geschlossen. Da der Aufbau der vorhandenen Decke weder vor Ort festgestellt werden konnte noch standen diesbezüglich Unterlagen zur Verfügung, wurde hier eine Holzbalkendecke mit loser Schüttung aus Hüttenbims berücksichtigt (Konstruktionsname "so 01_decke_vorh"). Es werden 2 Verbesserungsalternativen vorgeschlagen: Oberseitig eine Wärmedämmung aus vlieskaschiertem Mineralwolle-Filz, 12 cm stark, Wärmeleitfähigkeitsgruppe 040, Fabrikat Isover Topdec, verlegen (Konstruktionsname "so 01_decke_neu_A"); Oberseitig Wärmedämm-Verbundplatten, 15 cm stark (davon Wärmedämmung 14 cm), Wärmeleitfähigkeitsgruppe der Wärmedämmung 045, Fabrikat Heraklith Tektalan-E-03, verlegen (Konstruktionsname "so 01_decke_neu_B"). In beiden Lösungen wird der Höchstwert des Wärmedurchgangskoeffizienten nach der Energieeinspar-verordnung (U-Wert, früher k-Wert) von 0,30 W/m²K eingehalten bzw. unterschritten, auch dann, wenn die vorhandene Decke einen wärmetechnisch ungünstigeren Aufbau haben sollte, als angenommen. Beide Materialien sind begehbar, in der Alternative "A" kann die Begehbarkeit durch lose verlegte Holzspanplatten noch erhöht werden (vollflächig oder in Teilbereichen). Es wird ein Leistungsverzeichnis aufgestellt und über beide Alternativen Angebote eingeholt. Bei der Erstellung des Wärmeschutznachweises wurde vorausgesetzt, dass die neu zu errichtenden Räume mittels eines Brennwertkessels beheizt werden, der auch die Warmwasserversorgung übernimmt. Die Statik sieht für das Mauerwerk Mauersteine KSL 8 vor. Für den Wärme- und Schallschutznachweis wurde innerhalb dieser Festigkeitsklasse eine Rohdichte von 1.200 kg/m³ gewählt (Rohdichteklasse 1,2). Den Aufbau der einzelnen Bauteile finden Sie in den Anlagen. Hier nochmals zusammengefasst die erforderlichen Wärmedämmschichten: - - an Aussenwänden: 20 cm Polystyrol-Hartschaum, Wärmeleitfähigkeitsgruppe (WLG) 030; - - unter dem Estrich: 3 cm Trittschalldämmung WLG 040 + 10 cm Styrodur WLG 030; - - Dach: 18 cm Mineralfaserdämmung WLG 035 (Vollsparrendämmung). Die konstruktiven Details müssen den Planungsbeispielen in der DIN 4108 Beiblatt 2 entsprechen. Auf Wunsch stelle ich Ihnen diese zur Verfügung. Da die vorgesehene Dachneigung von ca. 9° die Regeldachneigung von Dachsteinen weit unterschreitet, muss unter diesen ein wasserdichtes Unterdach vorgesehen werden. Nach §68 BauONW muss gleichzeitig mit dem Einreichen der Schall- und Wärmeschutznachweise der staatlich anerkannte Sachverständiger benannt werden, der mit den stichprobenhaften Kontrollen der Bauausführung beauftragt wurde. Der Höhenunterschied zwischen der Oberkante des Fussbodens in der Wohnung im EG und der Oberkante der Betonplatte im vorhandenen Anbau (alte Garage, künftig Erweiterung Wohnzimmer) beträgt statt der angenommenen 20 cm nur ca. 16 cm. Da die vorhandene Bodenplatte im Bereich der Erweiterung nicht abgebrochen werden soll, wurde vorgeschlagen, den Fußbodenbelag (z.B. Parkett oder Laminat) statt auf Estrich auf Holzfaserplatten und waagerecht gelegten Holzbalken zu verlegen und als Wärmedämmung die bereits auf der Baustelle gelagerten Polystyrol-Hartschaumplatten der Wärmeleitfähigkeitsgruppe 035 in 140 mm Stärke zu verwenden (zwischen den Holzbalken eingebaut). Eine Berechnung dieses Aufbaus ergibt, dass der im Wärmeschutznachweis geforderte U-Wert des Bauteils nicht erreicht und damit der erforderliche Wärmeschutz nicht eingehalten wird. Als Alternativen bieten sich folgende Lösungen an: Es wird der im Wärmeschutznachweis festgelegte Aufbau eingehalten und ein Höhenunterschied zwischen den Fußboden-Oberkanten im Alt- und Neubau in Kauf genommen, evtl. über das sich aus Sicht des Wärmeschutzes ergebende Maß hinaus (volle Stufenhöhe); Es wird der Fußbodenaufbau auf Holzbalken (mit dazwischengelegten Wärmedämmplatten) ausgeführt, aber mit einer Wärmedämmung der Wärmeleitfähigkeitsgruppe 030 (oder besser); in diesem Fall muss der detaillierte Aufbau (Flächenanteil Holz usw.) noch geklärt werden; Es wird der Fußbodenaufbau auf Holzbalken mit den Polystyrol-Hartschaumplatten (140 mm dick, WLG 035) ausgeführt und die Verluste an anderen Stellen (Wände, Dach) durch den Einbau stärkerer Wärmedämmschichten ausgeglichen. Achtung: In den Alternativen 2. und 3. wird der Trittschallschutz verschlechtert! In jedem Fall muss auf der vorhandenen Betonplatte in der Erweiterung eine Bodenabdichtung gem. DIN 18195 ausgeführt werden. Hier nochmals der Hinweis: Die konstruktiven Details der Wärmedämmungen müssen den Planungsbeispielen in der DIN 4108 Beiblatt 2 entsprechen. Wärmeschutz Außenwände: Die Berechnung des k-Wertes ist korrekt. Falls die im Wärmeschutznachweis vorgesehenen Baumaterialien verwendet wurden, ist hier keine zusätzliche Wärmedämmung notwendig. Rolladenkästen: Im Wärmeschutznachweis wird ein k-Wert von 0,60 W/m²K angesetzt, der Aufbau der Bauteile aber nicht angegeben. Bitten Sie Ihren Vertragspartner um die Vorlage von Unterlagen, aus denen der Aufbau der raumabschließenden Bauteile in diesem Bereich hervorgeht. Des weiteren ist zu klären, ob die Kunststoff-Oberflächen der Rolladenkästen auf der Innenseite sichtbar bleiben oder noch eine zusätzliche Behandlung/Bekleidung erhalten und wie die Rolladenkästen im Falle von Reparatur- oder Wartungsarbeiten zu öffnen sind. Dachfläche Kehlbalkenlage: Da die seitliche Bekleidung der Durchstiegsöffnung in dieser Decke noch fehlt, konnte ein in Teilbereichen lückenhafter Einbau der Zwischenbalken-dämmung beobachtet werden. Dies ist eindeutig ein Ausführungsmangel und muss behoben werden. Schallschutz Haustrennwand: Für dieses Bauteil wurde der Schallschutznachweis in zwei Varianten geführt (Mindestschallschutz und erhöhter Schallschutz). Niemand hat letztlich ein Interesse daran, Energie zu "verbrauchen". Das Interesse besteht darin, eine Energiedienstleistung in Anspruch zu nehmen. Beispiel für eine Energiedienstleistung ist die warme Wohnung, ein beleuchteter Arbeitsplatz oder auch eine schnelle Fortbewegung. Vielfach ist es möglich, ein und dieselbe Energiedienstleistung mit einem unterschiedlichen Energieeinsatz zu erreichen. Zum Beispiel kann eine warme Wohnung bei entsprechender Wärmedämmung mit einem erheblich geringeren Energieeinsatz erreicht werden. Dies bedeutet, dass durch Wärmedämmung die Energieproduktivität gesteigert werden kann. Jeglicher Energieverbrauch stellt einen Eingriff in die Natur dar. Die Folgen sind Ressourcenverknappung, Klimaveränderung, Luftverschmutzung und sonstige Emissionen wie Schall und Wärme etc. Die Enquêtekommission des Deutschen Bundestages hat ermittelt, dass es, um die Folgen unseres Energieverbrauchs in erträglichen Grenzen zu halten, erforderlich ist, bis zum Jahre 2050 den CO2-Ausstoß (und damit annähernd 80% des Energiebedarfs) um 80% (Basis 1987) zu reduzieren und dies bei wachsender Weltbevölkerung. Diese Zahl verdeutlicht die Dringlichkeit von Energiesparmaßnahmen. Aus diesem Grunde sollte die Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen nicht als alleiniges Kriterium betrachtet werden. Bei der Vermietung von Wohnraum besteht das Problem, dass Investitionen vom Vermieter zu tragen sind, die Energie- und damit Kosteneinsparung dem Mieter zugute kommt. Deshalb darf die Miete nach der Durchführung von energiesparenden Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen angepasst werden. Vermieter im sozialen Wohnungsbau haben die Möglichkeit, bei entsprechend energiesparender Bauweise eine erhöhte Kaltmiete anzusetzen. Mieterhöhungen für energiesparende Maßnahmen im Rahmen von Modernisierungen bedürfen unter Umständen eines Wirtschaftlichkeitsnachweises. Schutzraumbau es gibt viele Gründe, die es notwendig machen, uns heute verstärkt mit der Sicherheit unserer Wohnhäuser zu beschäftigen - die Gefahr terroristischer Anschläge, bei denen je nach Art der eingesetzten Mittel (biologische bzw. chemische Waffen oder gar Atomsprengsätze) weite Gebiete betroffen werden können, ist nicht der einzige. Auch von Naturkatastrophen, Störfällen in Kernkraftwerken, Chemieunfällen oder Großbränden gehen ähnliche Gefahren aus - leider immer öfter. Im Katastrophenfall können die zuständigen Behörden nicht alle Bürger gleichzeitig schützen - dafür reichen die vorhandenen Kapazitäten einfach nicht aus. Deswegen muss jeder von uns etwas für die eigene Sicherheit tun. Wie sind Sie auf derartige Notsituationen vorbereitet? Bietet Ihnen Ihr Haus genügend Schutz? Was tun Sie, wenn die Luft mit giftigen Substanzen oder Krankheitserregern belastet ist, wenn unzuträgliche Temperaturen oder gefährliche Strahlungen auftreten, wenn die Strom-, Gas- oder Wasserversorgung ausfällt? Haben Sie zumindest einen Raum, in dem Sie wenigstens einige Stunden geschützt verbringen können, ohne ihn verlassen zu müssen? Natürlich kann man sich nicht vor allen möglichen Gefahren 100%-ig schützen, aber man kann sehr wohl die Schutzwirkung Ihres Hauses erhöhen. Isolierte Einzelmaßnahmen bringen hier aber wenig. Notwendig ist ein einheitliches, schlüssiges Sicherheitskonzept, das: - - eine objektive Untersuchung Ihres Hauses beinhaltet, um den derzeitigen Schutzgrad zu bestimmen (einschl. der Berechnung des aktuellen Strahlenschutzwertes); - - vorhandene Schwachstellen aufzeigt; - - die zu erreichenden Ziele klar definiert (Schutz vor welchen Gefahren und für wie lange); - - die allgemeine Schutzwirkung des Gebäudes bzw. einzelner Räume erhöht; - - die Einrichtung eines Schutz- oder Sicherheitsraumes an optimaler Stelle vorsieht; - - eine Reihe von konkreten, zusammenhängenden technischen und organisatorischen Maßnahmen vorschlägt - je nach Ihrem persönlichen Schutzbedürfnis und den baulichen und finanziellen Möglichkeiten. Ein solches Konzept wird nach einer umfangreichen, kompetenten Beratung vor Ort aufgestellt - und genau das biete ich Ihnen heute an. Ich beschäftige mich seit langen Jahren mit dieser Problematik einschließlich der Planung von Schutzräumen im In- und Ausland - eine Erfahrung, die heute Ihnen zugute kommen kann. Ein erster Gesprächstermin ist für Sie unverbindlich und kostenlos! Projektliste Neubau Betriebsrestaurant Ausführungsplanung 1988-89 Mitarbeiter Neubau Schule Köln Ausführungsplanung 1989 Mitarbeiter Golfclub Umbau eines bestehenden Wohngebäudes Ausführungsplanung 1989 Mitarbeiter Umbau Produktionsgebäude Entwurfsplanung Ausführungsplanung 1989 Mitarbeiter Neubau Werkhalle für Armaturenzerlegung Ausführungsplanung 1989 Mitarbeiter Einrichtung eines Essen- und Freizeitbereiches in einer Gesamtschule Entwurfsplanung Ausführungsplanung 1989 Projektarchitekt Erweiterung einer Ortsvermittlungsstelle der Deutschen Bundespost Ausführungsplanung 1989-90 Projektarchitekt Neubau Verwaltungsgebäude Federal Government of Nigeria Ausführungsplanung 1990 Projektarchitekt Hauptstellenneubau Sparkasse Wettbewerbsprojekt 1990 Mitarbeiter Umbau und Erweiterung der Stadthalle Ausführungsplanung Bauüberwachung 1990-91 Projektleiter und Architekt Umbau und Erweiterung eines Büro- und Sozialgebäudes in einem Zementwerk Entwurfsplanung Genehmigungsplanung Ausführungsplanung Ausschreibungserstellung Angebotsauswertung Bauleitung Abrechnung 1991-93 Projektleiter und Architekt Erweiterung des Versandbüro-Gebäudes in einem Zementwerk Entwurfsplanung Genehmigungsplanung Ausführungsplanung Ausschreibungserstellung Angebotsauswertung Bauleitung Abrechnung 1991-93 Projektleiter und Architekt Anbau von Laboratoriumsräumen an ein Berufsbildungszentrum Bauleitung Abrechnung 1992 Projektleiter und Architekt Fassadensanierung Laboratoriumsgebäude Ausschreibungserstellung Angebotsauswertung Bauleitung Abrechnung 1993 Projektleiter und Architekt Umbau und Erweiterung Werkskantine Bauleitung Abrechnung 1992 Projektleiter Umbau Büroräume Angebotsauswertung Bauleitung Abrechnung 1992 Projektleiter Umbau eines Wohnhauses in ein Betriebsrestaurant Ausführungsplanung Ausschreibungserstellung Angebotsauswertung Bauleitung Abrechnung 1992-93 Projektleiter und Architekt Umbau und Erweiterung Leitstand Laboratorium und Büroräume Entwurfsplanung Genehmigungsplanung Ausführungsplanung Ausschreibungserstellung Angebotsauswertung Bauleitung Abrechnung 1992-95 Projektleiter und Architekt Umbau und Erweiterung Laboratoriumsgebäude Entwurfsplanung Genehmigungsplanung 1992-93 Projektleiter und Architekt Umbau Aufsichtsratszimmer Ausführungsplanung Ausschreibungserstellung Angebotsauswertung Bauleitung Abrechnung 1993 Projektleiter und Architekt Umbau Foyer Haupteingang Ausführungsplanung Ausschreibungserstellung Angebotsauswertung Bauleitung Abrechnung 1993 Projektleiter und Architekt Umbau Belegschaftsgebäude und Bürogebäude Entwurfsplanung Genehmigungsplanung Ausführungsplanung Ausschreibungserstellung Angebotsauswertung Bauleitung Abrechnung 1993-95 Projektleiter und Architekt Neubau Versandbüro und Wiegehäuser Ausführungsplanung Ausschreibungserstellung Angebotsauswertung Bauleitung Abrechnung 1993-94 Projektleiter und Architekt Neubau Produktionsanlage Ausführungsplanung Ausschreibungserstellung Angebotsauswertung Bauleitung Abrechnung 1993-94 Fachprojektleiter und Architekt Renovierung Belegschaftshaus Angebotsauswertung Bauleitung Abrechnung 1994-95 Projektleiter Neubau Labor- und Sozialgebäude Entwurfsplanung 1994 Projektleiter und Architekt Neubau Lagerhalle für Big-Bags Entwurfsplanung Genehmigungsplanung Ausführungsplanung Bauleitung Abrechnung 1994-96 Projektleiter und Architekt Neubau Büro- und Sozialgebäude Entwurfsplanung Genehmigungsplanung Ausführungsplanung Schallschutznachweis Wärmeschutznachweis Ausschreibungserstellung Angebotsauswertung Bauleitung 1995-97 Projektleiter Architekt und Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Neubau Technisches Büro Entwurfsplanung Genehmigungsplanung Ausführungsplanung Ausschreibungserstellung Angebotsauswertung 1995 Projektleiter und Architekt Neubau Zentralleitstand Haustechnik und Innenausbau Ausführungsplanung Ausschreibungserstellung Angebotsauswertung Bauleitung Abrechnung 1995 Fachprojektleiter Umbau Sanitätsstation Entwurfsplanung Genehmigungsplanung Ausführungsplanung Ausschreibungserstellung Angebotsauswertung Bauleitung Abrechnung 1995-96 Projektleiter und Architekt Neubau eines Vertriebszentrums für Haushaltswaren mit Wohnung für den Betriebsleiter Entwurfsplanung Genehmigungsplanung Ausführungsplanung 1995-96 Projektleiter und Architekt Lärmminderungsmaßnahmen an einer Produktionsanlage Koordinierung der Planung und Ausschreibung Angebotsauswertung Bauleitung Abrechnung 1995-96 Projektleiter Neubau Werkstatt- und Sozialgebäude Ausführungsplanung Schallschutznachweis Wärmeschutznachweis Ausschreibungserstellung Angebotsauswertung Bauleitung Abrechnung 1995-96 Projektleiter Architekt und Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Umbau Sozialräume Kfz-Werkstatt
1996-97 Projektleiter und Architekt Neubau Brauchwasserleitung Bauleitung Abrechnung 1996-97 Fachprojektleiter Umbau einer Spezialhydrat-Pilotanlage Ausführungsplanung Ausschreibungserstellung Angebotsauswertung Bauleitung Abrechnung 1996 Fachprojektleiter und Architekt Erweiterung und Umbau Laboratoriumsgebäude Entwurfsplanung Genehmigungsplanung Ausführungsplanung Ausschreibungserstellung 1996-97 Projektleiter und Architekt Neubau Zweifamilienhaus Wuppertal Entwurfsplanung 1996 Architekt Neubau Einfamilienhaus Wuppertal Entwurfsplanung Genehmigungsplanung Ausführungsplanung Schallschutznachweis Wärmeschutznachweis Ausschreibungserstellung Angebotsauswertung Bauleitung Abrechnung 1996-98 Projektleiter Architekt und Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Neubau Büro- und Sozialgebäude Entwurfsplanung 1996 Projektleiter und Architekt Neubau Gebäude für Zentralleitstand an einem Zementdrehofen Entwurfsplanung 1997-98 Fachprojektleiter und Architekt Neubau Niederschlagsbehandlungsanlage Angebotsauswertung Bauleitung Abrechnung 1996-98 Projektleiter Neubau Labor- und Leitstandgebäude Entwurfsplanung Genehmigungsplanung Ausführungsplanung Schallschutznachweis Wärmeschutznachweis 1998-2000 Projektleiter Architekt und Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Neubau Lagerhalle für Rohrregale Entwurfsplanung 1998 Projektleiter und Architekt Sanierung Kfz-Werkstatt Planung Ausschreibungserstellung Angebotsauswertung Bauleitung Abrechnung 1998-99 Projektleiter und Architekt Umbau Verwaltungsgebäude Entwurfsplanung Genehmigungsplanung 1998 Projektleiter und Architekt Neubau Verwaltungsgebäude Entwurfsplanung Genehmigungsplanung Schallschutznachweis Wärmeschutznachweis 1998-2000 Projektleiter Architekt und Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Umbauarbeiten Wohn- und Geschäftshaus Einrichtung einer Altentagespflege Entwurfsplanung Genehmigungsplanung Ausführungsplanung Ausschreibungserstellung Angebotsauswertung Bauleitung 1998-99 Projektleiter und Architekt Betonsanierungsarbeiten Flachbunkerhalle Bauleitung Abrechnung 1998 Projektleiter Verstärkung Brennerbühne Ausführungsplanung Ausschreibungserstellung Angebotsauswertung 1999 Architekt Neubau Einfamilienhaus Entwurfsplanung Genehmigungsplanung Ausführungsplanung Schallschutznachweis Wärmeschutznachweis Ausschreibungserstellung Angebotsauswertung Bauleitung Abrechnung 1998-2000 Architekt und Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Neubau Anlage für Sekundärbrennstoffe Entwurfsplanung Genehmigungsplanung Ausführungsplanung Ausschreibungserstellung Angebotsauswertung 1999-2000 Fachprojektleiter und Architekt Betonsanierungsarbeiten und Verstärkung der Tragkonstruktion in einer Behälterkraftwagen- Verladungsanlage Ausführungsplanung Ausschreibungserstellung Angebotsauswertung Bauleitung Abrechnung 1999-2001 Projektleiter Erneuerung von Gleisanlagen Angebotsauswertung Koordinierung der Bauausführung Abrechnung 2000 Projektleiter Umbau Laboratoriumsräume Entwurfsplanung Ausführungsplanung Ausschreibungserstellung Angebotsauswertung Bauleitung Abrechnung 2000-2001 Projektleiter und Architekt Erweiterung eines Einfamilienhauses durch Aufstockung und Anbau Entwurfsplanung Genehmigungsplanung Ausführungsplanung Schallschutznachweis Wärmeschutznachweis 2000 Architekt und Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Umbau und Renovierung Büroräume Entwurfsplanung Ausführungsplanung Ausschreibungserstellung Angebotsauswertung Bauleitung Abrechnung 1999-2000 Projektleiter und Architekt Umbau und Renovierung Büroräume Entwurfsplanung Ausführungsplanung Ausschreibungserstellung Angebotsauswertung Bauleitung Abrechnung 1999-2000 Projektleiter und Architekt Neubau Rechenzentrum Aufstockung vorhandenes Leitstandgebäude Entwurfsplanung Genehmigungsplanung Ausführungsplanung Schallschutznachweis Wärmeschutznachweis Ausschreibungserstellung Angebotsauswertung Bauleitung Abrechnung 2000-2002 Fachprojektleiter Architekt und Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Sanierung Innenhof/Dachterrasse Kfz-Werkstatt Ausführungsplanung Ausschreibungserstellung Angebotsauswertung 2000 Projektleiter und Architekt Neubau Belegschaftsräume im Dachgeschoss eines vorhandenen Betriebsgebäudes Entwurfsplanung Kostenschätzung 2000 Projektleiter und Architekt Umbauarbeiten in einer Elektro-Werkstatt Entwurfsplanung Ausführungsplanung Ausschreibungserstellung Angebotsauswertung Bauleitung 2000-01 Projektleiter und Architekt Verstärkung einer Brücke bautechnische Beratung Angebotsauswertung 2000 Architekt Elektro-Filterstaubtransportanlage in einer Steinmahlanlage bautechnische Beratung 2000 Architekt Erweiterung eines vorhandenen Bürogebäudes durch Aufstockung und Anbau in Fertigbauweise Genehmigungsplanung Schallschutznachweis Wärmeschutznachweis 2001 Architekt und Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Umnutzung einer denkmalgeschützten Scheune als 2002 Architekt Wohngebäude mit 2 Wohnungen Entwurfsplanung Genehmigungsplanung Erweiterung eines Einfamilienhauses durch Anbau Genehmigungsplanung 2002 Architekt Neubau von 6 Doppelhaushälften Genehmigungsplanung 2002 Architekt Erweiterung eines Bürogebäudes durch Aufstockung und Anbau Genehmigungsplanung 2002 Architekt Neubau eines Bürogebäudes Ausführungsplanung und Detailplanung 2003 Architekt Energieberatungen im Rahmen der Sonderaktion der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen 2002-2003 Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Nutzungsänderung und Erweiterung an einem vorhandenen Mehrfamilienhaus Genehmigungsplanung 2003 Architekt Erweiterung eines Einfamilienhauses durch Aufstockung und Dachgeschossausbau Genehmigungsplanung 2003 Architekt Erweiterung eines Einfamilienhauses durch Aufstockung und Anbau Genehmigungsplanung Ausführungsplanung Schallschutznachweis Wärmeschutznachweis 2003 Architekt und Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Sanierung, Umbau und Erweiterung eines Wohn- und Geschäftshauses, Düsseldorf Genehmigungsplanung Schallschutznachweis Wärmeschutznachweis 2004 Architekt und Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Energieberatung Die seit dem 1. Februar 2002 geltende Energieeinsparverordnung (EnEV) hat die Wärmeschutzverordnung (WschVO) aus dem Jahre 1994 ersetzt. Die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz wurden erhöht und mit den Anforderungen an die Versorgungstechnik zusammengefasst. Außerdem sieht die EnEV zum ersten Mal auch Nachrüstpflichten an bestehenden Gebäuden vor: Alte Heizkessel müssen ausgetauscht, obere Geschossdecken und ungedämmte Leitungen nachträglich wärmegedämmt werden, bei Umbaumaßnahmen ist die Verbesserung der energetischen Qualität von Bauteilen vorgeschrieben. Die Notwendigkeit der energetischen Sanierung von bestehenden Immobilien resultiert aber nicht in erster Linie aus der neuen Energieeinsparverordnung. Vielmehr geht es darum, im Gebäudebestand den Komfort zu erhöhen, Bauschäden (Feuchtigkeit, Schimmelbildung) vorzubeugen, Betriebskosten zu senken (je nach Baualter und Gebäudetyp ist eine Heizkostenreduzierung bis zu 80% möglich). Die Verbesserung des Wärmeschutzes sichert langfristig die Bausubstanz, bei Anlageobjekten werden Leerstände vermieden, Mieteinnahmen auf Dauer gesichert, der Wert der Immobilie steigt. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
und die Ingenieurkammer Bau NRW haben deshalb mit Unterstützung des
Ministeriums für Städtebau und Wohnen des Landes Nordrhein-Westfalen
eine zeitlich befristete Sonderaktion gestartet: Bis zum 31.01.2005 führen
Architekten und Ingenieure Energieberatungen zu einem Festpreis von
100 Euro pro Objekt durch. Diese "Start-Beratungen" zeigen
die Schwachstellen des Gebäudes auf und liefern erste Informationen
darüber, ob und in welchem Maße Energieeinsparungen möglich
sind. Nach einer Ortsbesichtigung erhalten Sie eine computerunterstützte
Bestandsanalyse Ihrer Immobilie und einen schriftlichen Bericht, der
u.a. Vorschläge für energiesparende Maßnahmen sowie Aussagen zu Kosten
und Wirtschaftlichkeit enthält.
Diese Untersuchung kann zwecks Ortung von
Wärmebrücken und Leckagen mit Thermografie-Aufnahmen und einer Luftdichtheitsmessung
(Blower-Door-Verfahren) ergänzt werden. Vor allem, wenn Sie ohnehin Renovierungen,
Modernisierungen oder Umbauarbeiten durchführen möchten,
sollten Sie die Chance nutzen, den Wärmeschutz Ihrer Immobilie zu
verbessern, denn so erreichen Sie eine hohe Wirtschaftlichkeit
dieser Maßnahmen und können ab sofort auch Ihre laufenden
Betriebskosten senken Die Höhe des
Zuschusses ist abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten des zu beratenden
Gebäudes. Die zuwendungsfähigen Ausgaben und der jeweilige Bundes-
bzw. Eigenanteil ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle:
Vom Beratungsempfänger
ist jeweils nur der Eigenanteil und die auf den Gesamtbetrag anfallende
Umsatzsteuer zu tragen. Fallen höhere Ausgaben an, die über
die in der vorstehenden Tabelle genannten Beträge hinausgehen, so
erhöht sich der Eigenanteil des Beratungsempfängers um diesen
Betrag in voller Höhe; fallen geringere Ausgaben an, so werden Bundesanteil
und Eigenanteil im gleichen Verhältnis gemindert.
Energiepass Am 04.01.2003 ist die "Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" in Kraft getreten, die vorschreibt, dass ab dem 04.01.2006 in allen EU-Mitgliedsstaaten bei allen Immobilienkäufen und Neuvermietungen ein Energiepass vorgelegt werden muss, aus dem der absehbare Energieverbrauch des Gebäudes hervorgeht. Dies gilt auch bei Verkauf oder Vermietung einzelner Wohnungen oder Einheiten innerhalb eines Gebäudes. In der Bundesrepublik hat die Deutsche Energieagentur (dena) einen bundesweiten Modellversuch zur Einführung des Energiepasses gestartet. Im Rahmen dieses Modellversuches führt in Nordrhein-Westfalen die Verbraucher-Zentrale NRW ein Projekt in zehn Kommunen durch, mit dem Ziel, in jeder Kommune 100 Energiepässe bis Dezember 2004 auszustellen. Die zehn ausgewählten Modellkommunen sind: der Kreis Aachen, die Städte Aachen, Bochum, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gronau, Gütersloh, Münster sowie der Rhein-Erft-Kreis. Im Modellversuch soll der von der dena ausgearbeitete Energiepass-Prototyp getestet und optimiert werden. Auf dem Prüfstand stehen u.a. Praxistauglichkeit, Verständlichkeit, Akzeptanz sowie Kosten bzw. Aufwand für Eigentümer und Aussteller. Die Ergebnisse der (auch in anderen Bundesländern durchgeführten) Modellversuche werden von der dena ausgewertet. Bis Ende 2005 wird das bundeseinheitliche Modell des Energiepasses vorliegen. Für die Erprobungsphase liegen zwei Energiepass-Typen vor: der Energie-Effizienzklassen-Typ und der Bandbreiten-Typ. Im Energie-Effizienzklassen-Typ werden die Gebäude nach ihrem Energieverbrauch in 9 Energie-Effizienzklassen - von A bis I - eingeteilt (ähnlich wie z.B. bei Kühlschränken). Die Berechnung für die Ausstellung des Energiepasses kann in 2 Varianten erfolgen:
Der jetzige Prototyp des Energiepasses besteht aus 10 Seiten und beinhaltet im Wesentlichen folgende Angaben: allgemeine Daten, Energieverluste der Gebäudehülle und der Anlagentechnik, CO2-Emissionen, Energieverbrauch getrennt nach Energieträgern (Gas, Öl, Strom usw.), Gesamtbewertung (Energie-Effizienzklasse) und Modernisierungstipps. Der Energiepass wird für das ganze Gebäude ausgestellt; er soll jedoch Hinweise enthalten, aus denen die Unterschiede im Energieverbrauch einzelner Wohnungen in Mehrfamilienhäusern hervorgehen. Er ist maximal 10 Jahre lang gültig und muss ggf. auch nach Modernisierungen aktualisiert werden, die den Energieverbrauch beeinflussen. Der Energiepass dient nur der Information; er beinhaltet zwar Modernisierungsvorschläge, diese sind jedoch nicht bindend. Damit der Energiepass auch über Stadtgrenzen hinweg vergleichbare Informationen liefert, wird er unter Zugrundelegung einheitlicher, genormter Bedingungen berechnet (Klimadaten, Nutzerverhalten). Aus diesem Grund kann er die individuelle Nebenkostenabrechnung nicht ersetzen und hat auf diese auch keinerlei Auswirkungen. Der Energiepass ist ein wichtiges Dokument, deswegen werden an die Qualifizierung der Energiepass-Aussteller hohe Anforderungen gestellt. Energiepässe dürfen ausstellen: Im
vereinfachten Verfahren:
Im
ausführlichen Verfahren:
Gebäudeeigentümer, die einen Energiepass ausstellen lassen möchten, können einen Energiepass-Aussteller direkt beauftragen. Die Listen der Energiepass-Aussteller sind bei den jeweiligen Stadtverwaltungen erhältlich. Seitens der Deutschen Energieagentur gibt es keine Vorgaben zur Preisgestaltung. Im Gegenteil, zu den Zielen des Modellversuches gehört es auch, das jede teilnehmende Kommune die Preise für den Energiepass selbst gestaltet. Die Stadt Düsseldorf hat z.B. für die Dauer der Testphase folgende Preisspannen festgelegt: Vereinfachtes Verfahren:
Ausführliches Verfahren:
Die Preise für das ausführliche Verfahren stellen eine untere Grenze dar, die gelten soll, wenn aktualisierte Unterlagen zu allen relevanten Bauteilen der Gebäudehülle - Baubeschreibung, vollständig bemaßte Pläne (Grundrisse aller Geschosse, mind. 1 Schnitt, Ansichten) - Schornsteinfegerprotokoll, Heizkostenabrechnungen der letzten 2 Jahre sowie Daten zur Anlagentechnik vorliegen. Mit dem beauftragten Energiepass-Aussteller sollte auch eine Vereinbarung über die eventuell notwendig werdende Aktualisierung des Energiepasses getroffen werden, für den Fall, dass in 2006 die heute ausgestellten Energiepässe nicht mehr dem dann gültigen Standard entsprechen. Die meisten Aussteller haben sich bereit erklärt, diese Aktualisierung je nach Umfang entweder kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr vorzunehmen. Die Ausstellung des Energiepasses wird vom Staat finanziell nicht gefördert und kann in vermieteten Objekten auch nicht auf die Nebenkosten umgelegt werden. Es ist noch nicht geregelt, wie diese Kosten innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft aufgeteilt werden sollen. Die ersten 50 Hauseigentümer in jeder Kommune, die einen Energiepass ausstellen lassen, erhalten eine kostenlose Thermografie-Aufnahme ihres Gebäudes.
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